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Länderspezifische Kaufhinweise

Ein Überblick darüber, wie der Immobilienkauf in beliebten Zielländern funktioniert – Kosten, Einschränkungen und Besonderheiten, die Sie kennen sollten, bevor Sie mit der Suche beginnen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am Oktober 2025

Jedes Land regelt seinen Immobilienmarkt anders. Die folgenden Zusammenfassungen sind keine Rechtsberatung – sie sind Ausgangspunkte für Ihre Recherche. Bestätigen Sie alle Details stets mit einem lokalen Anwalt.

Vereinigte Staaten

In den meisten Bundesstaaten offen für ausländische Käufer, mit wenigen bundesweiten Einschränkungen. Abschlusskosten liegen typischerweise bei 2–5 %, dazu kommt eine jährliche Grundsteuer, die je nach Bundesstaat stark variiert. 30-jährige Festhypotheken sind die Norm – aber ohne US-Kreditgeschichte schwerer zu bekommen.

Vereinigtes Königreich

Offen für ausländische Käufer, aber rechnen Sie mit der Stamp Duty Land Tax sowie einem Aufschlag für Nicht-Ansässige. Die meisten Hypotheken haben kurze Festlaufzeiten (2 oder 5 Jahre), gefolgt von einer Neuvereinbarung. Die Unterscheidung zwischen Leasehold und Freehold ist sehr wichtig – lesen Sie die Unterlagen sorgfältig.

Spanien & Portugal

Beide Länder sind bei ausländischen Käufern beliebt. Rechnen Sie mit Transaktionskosten von rund 10–15 %, einschließlich Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintrag und Anwaltskosten. Beantragen Sie frühzeitig eine NIE (Spanien) bzw. NIF (Portugal) Steuernummer – ohne sie läuft nichts.

Frankreich

Notargebühren und Grunderwerbsteuer summieren sich bei Bestandsimmobilien typischerweise auf rund 7–8 %, bei Neubauten weniger. Der Notar vertritt die Transaktion, nicht Sie persönlich – beauftragen Sie bei komplizierteren Angelegenheiten einen eigenen Anwalt.

Deutschland

Hohe Transaktionskosten (oft über 10 %, wenn man Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren einrechnet). Hypotheken begünstigen Käufer mit hohem Eigenkapital. Der starke Mieterschutz bedeutet, dass der Kauf einer vermieteten Immobilie sich grundlegend von dem einer leerstehenden unterscheidet.

Australien & Neuseeland

Beide Länder haben Beschränkungen und Aufschläge für ausländische Käufer eingeführt. Australien verlangt für die meisten nicht ansässigen Käufer eine Genehmigung des Foreign Investment Review Board; Neuseeland verbietet nicht ansässigen Käufern den Erwerb bestehender Wohnimmobilien weitgehend.

Mexiko

Grundsätzlich ausländerfreundlich, jedoch erfordern Küsten- und Grenzzonen einen sogenannten Fideicomiso-Banktreuhandvertrag. Abschlusskosten liegen typischerweise bei 4–7 %. Eine Eigentumsversicherung, in den USA üblich, ist hier selten – lohnt sich aber.

Vereinigte Arabische Emirate

Ausländer können in ausgewiesenen Zonen Immobilien im Volleigentum erwerben. Die Transaktionskosten sind vergleichsweise niedrig (rund 4–7 %). Servicegebühren für Wohnungen können erheblich sein – prüfen Sie die Geschichte des Gebäudes und den Rücklagenfonds.

Wichtig: Dieser Ratgeber dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Regeln und Zahlen variieren je nach Land und ändern sich im Laufe der Zeit – bestätigen Sie Einzelheiten immer mit einem qualifizierten lokalen Fachmann, bevor Sie handeln.